Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Der Firma büro projekt IT Produktion Christine Howe, in folgenden Fa. IT Produktion genannt.

§1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages:

Die Fa. IT Produktion, erbringt ihre Dienstleistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Fa. IT Produktion sie schriftlich bestätigt.

Soweit die Fa. IT Produktion sich zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den jeweiligen Kunden der Fa. IT Produktion kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares Vertragsverhältnis.

Die Fa. IT Produktion ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß so ist die Fa. IT Produktion berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

Die Fa. IT Produktion kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

Angebote von Fa. IT Produktion in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

§2 Leistungsumfang

2.1 Fa. IT Produktion bietet in der Regel folgende Leistungen an:
Konzeption, Erstellung/Produktion, Veröffentlichung, Promotion, Administration, Aktualisierung und ständige Pflege von Internet- und anderen digitalen Präsentationen, Werbeformen und Darstellungen in Text und Bild, Programmierungen im Bereich Internet und Präsentation, Grafikdesign, Bildbearbeitung, Fotoaufbereitung, Filmbearbeitung, Beratung, Schulung, allgemeiner Service sowie Vermittlung im Bereich Internet und EDV.

2.2 Die Fa. IT Produktion erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Die von Fa. IT Produktion zu erbringenden Leistungen ergeben sich daher aus dem, einem Vertrag zugrunde liegenden Angebot und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung oder einer im Vertrag enthaltenen Leistungsbeschreibung.

2.3 Installation, Veröffentlichung, Einweisung, Schulung, Marketing- und Promotionaufgaben (z.B. Eintragungen in Internet-Suchmaschinen), Textbearbeitungen, Aktualisierungen sowie Pflege- und Wartungsaufgaben gehören nur zu den Leistungspflichten von Fa. IT Produktion, wenn dies vereinbart ist.

2.4 Änderungs- und Erweiterungswünsche muss die Fa. IT Produktion nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von Fa. IT Produktion zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden oder an neue oder veränderte Technologien und Standards kann Fa. IT Produktion dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit Fa. IT Produktion darauf hingewiesen hat.

2.5 Die Fa. IT Produktion ist zu Teillieferungen berechtigt.

6. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen, sowie d) inhaltlicher und orthografischer Überarbeitung und Kontrolle von Texten.

§3 Gewährleistungen

3.1 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auf -seit Vertragsbeginn- veränderte oder neue Techniken oder Standards zurückzuführen ist, insbesondere neue Internet-Browser, geänderte Standards für HTML, JavaScript oder CSS oder die Verwendung anderer als bei Vertragsbeginn eingesetzter Soft- und Hardware.

3.2 Fa. IT Produktion prüft die erstellten Produkte auf Ihre Funktionalität und Lauffähigkeit bei der Verwendung unterschiedlicher Hardware, Betriebssystem-, Browser- oder anderer Darstellungssoftware, jedoch nur der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durchschnittlich und allgemein meistgenutzten. Ausschließlich diesbezügliche Mängel, die dazu führen, dass die Programme, Internet- und anderen Präsentationen nicht ausführbar sind, werden von Fa. IT Produktion bereinigt. Dies gilt auch, wenn nur Teile davon fehlerhaft sind. Fa. IT Produktion erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit einer Nachbesserung.
Wird im Vertrag anzuwendende oder zu verwendende Hard- und/oder Software genannt, gelten nur diesbezügliche Mängel.

3.3 Einträge in Internet-Suchmaschinen und -Kataloge erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber und gehören nur zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Es kann keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in diese Suchdienste übernommen werden und hieraus keine Haftung für und kein Mängelanspruch gegen Fa. IT Produktion entstehen. Hiervon ausgenommen ist grob fahrlässiges Verhalten von der Fa. IT Produktion. Fa. IT Produktion erhält in einem solchen Fall die Möglichkeit der Nachbesserung.

3.4 Schlägt eine Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzen, angemessenen Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.

3.5 Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde Fa. IT Produktion binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines einfachen Briefes rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei Fa. IT Produktion innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden.
Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

§4 Lieferzeiten

Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der Fa. IT Produktion ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Wir können zugesagte Termine nur dann einhalten, wenn wir Manuskripte, Vorlagen, Druckunterlagen usw., rechtzeitig erhalten bzw. wenn die Korrekturen rechtzeitig druckreif erklärt werden. Das gleiche gilt, wenn wir für den Auftrag notwendige Materialien von unserem Zulieferer rechtzeitig erhalten. Geraten wir mit einer Lieferung in Verzug, so ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ersatz eines eventuellen Verzugsschadens kann nur bis zur Höhe des Auftragswertes (= Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Schadenersatz für entfernte Schäden ist ausgeschlossen. Betriebsstörungen - sowohl in unserem Betrieb als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

§5 Preise

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, sofern diese nicht gesondert aufgeführt ist.
Irrtümer, die bei Angebot, Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserstellung auftreten berechtigen uns zur Anfechtung im Geschäftsverkehr, mit Vollkaufleuten außerdem zum Rücktritt vom Vertrag.

Fa. IT Produktion ist berechtigt, für Webdesign-, Grafik- oder Programmierleistungen sowie für anderweitig vereinbarte Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Es können auch mehrere Abschlagzahlungen vereinbart werden. Für Rechnungen für Voraus- oder Abschlagzahlungen beträgt das Zahlungsziel 5 Werktage ab Rechnungsstellung.
Das Zahlungsziel für sonstige Rechnungen beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 5 Werktage ab Rechnungsstellung.

§6 Stornierung von Aufträgen

Sollte ein Auftrag storniert werden, berechnen wir alle Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, einschließlich speziell hierfür beschafftem Material.

§7 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang rein netto fällig. Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.
Bei Verzögerungen der Auftragsabwicklung, die nicht durch die Fa. IT Produktion zu vertreten sind, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen für Materialien und Vorleistungen zu verlangen.

§8 Zahlungsverzug

Bei Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragssgebers können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenen Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§9 Eigentum, Urheberrecht

Die Urheber- und Nutzungsrechte an Gestaltung, Inhalt und Funktion der von uns erstellten Software sowie der Internetseiten und aller anderen Objekte, insgesamt oder in Teilen, liegen bis zum Geschäftsabschluß, wenn nicht anders vereinbart, ausschließlich bei der büro projekt IT PRODUKTION.
Nach Geschäftsabschluß haftet der Auftraggeber allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§10 Impressum

Wir behalten uns das Recht vor, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf unsere Firma hinzuweisen, sofern nicht überwiegend Belange des Kunden entgegenstehen und er unter Darlegung dieser Gründe diesem Verfahren schriftlich widerspricht. Ein Widerspruch nach Genehmigung eines entsprechend ausgeführten Korrekturabzuges ist ausgeschlossen.

§11 Geltung

Diese Bedingungen liegen unseren Lieferungen grundsätzlich zugrunde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Auftragsgebers heben die Gültigkeit unserer Bedingungen nur auf, wenn sie uns bei der Anfrage bereits mitgeteilt wurden und sie schriftlich anerkannt sind. Dessen ungeachtet gelten die Punkte unserer Lieferbedingungen, denen keine Bedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, und die spezielle Belange des Formulardrucks betreffen, auch dann als vom Auftraggeber anerkannnt.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Bei Meinungsverschiedenheiten und Rechtsstreitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Soweit zulässig, wird für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung der Gerichtsstand am Sitz der Fa. IT Produktion vereinbart.
Stand 01/2011

§13 Schlußbestimmung

Mit erstmaliger Zahlung oder bestätigter Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftbedingungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, treten die hierfür vorgesehenen Bestimmungen in Kraft. Die nicht betroffenen Regelungen bleiben hiervon unberührt.


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